15.02.2011
Rubrik: Markt

Hakenlastversicherung

Versicherung mit Haken

Das Abschleppen von Fahrzeugen kann teuer werden: einerseits für den Eigentümer des zu entfernenden Kfz, einerseits für den gewerblichen Abschleppdienst. Geht etwas beim Abschleppvorgang schief und ist der Abschleppdienst in der Haftung, können hohe Kosten auf ihn zukommen. Speziell für Risiken bei Abschlepp- und Bergungsarbeiten gibt es die Hakenlastversicherung.


Der Versicherungsschutz einer Hakenlastversicherung umfasst Schäden an abgeschleppten Fahrzeugen, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht umfasst sind. So schützt sie vor allem Abschlepp- und Bergungsunternehmen innerhalb Deutschlands vor Schadensersatzansprüchen aufgrund von Beschädigung oder Verlust des transportierten Fahrzeugs.
Auch für Kfz-Betriebe, die unter anderem einen Abschleppdienst anbieten, ist eine solche Versicherung von Bedeutung.

Der Versicherer erstattet den Schadenswert und wehrt unbegründete Ersatzansprüche ab. Außerdem kann durch eine Hakenlastversicherung hohen Kosten durch Rechtsverteidigung, Schadenminderung vorgebeugt werden.

Schäden, die bereits durch eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Kfz-Handel- bzw. Kfz-Handwerks-Versicherung abgedeckt sind, können nicht für die Hakenlastversicherung geltend gemacht werden.
Als Haftpflichtversicherung gilt die Hakenlastversicherung nicht bei höherer Gewalt, Krieg oder Wegnahme durch Staatsgewalt und bei Personenschaden.

Entscheidet sich der Unternehmer für eine Hakenlastversicherung, sollte er bei der Bemessung der Versicherungssumme im Auge haben, dass die bewegten Objekte von sehr hohem Wert sein können.

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