25.02.2011
Rubrik: Markt

elektronische Gesundheitskarte

Verlust von Hardware, Software und elektronischen Daten

In der heutigen Zeit sind Computer nicht nur für große Betriebe unerlässlich und unumgänglich. Auch mittelständische Unternehmen kommen kaum noch ohne Computerisierung aus. Umso wichtiger ist es, sich vor dem finanziellen Risiko durch Beschädigung der Geräte oder Verlust brisanter, wichtiger Daten zu schützen. Da bietet sich eine Versicherung an, die Schäden an der Hardware, der Software oder eben der Daten an sich abdeckt.


Mit einer Elektronikversicherung können sich Unternehmer gegen Verluste beispielsweise durch den Ausfall der EDV-Anlage schützen. Sie kann für Geräte der Kommunikations- und Informationstechnik abgeschlossen werden.

Im Schadenfall kommt der Versicherer für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Geräte auf. In der Regel sind folgende Gefahren in einer Allgefahrendeckung mit eingeschlossen:
  • Diebstahl der Hardware
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
  • Feuchtigkeit, Wasser
  • Überspannung und Kurzschluss
  • Brand, Blitzschlag

Doch Achtung: Der Versicherungsschutz gilt meist nur für die Hardware, in selteneren Fällen für die Software. Was meist vergessen wird, dass die verloren gegangenen oder nicht mehr lesbaren Daten einen weitaus höheren Schaden bedeuten können, aber nicht von der Versicherung übernommen wird. Also sollte ein Unternehmer bei Abschluss einer Elektronikversicherung auch auf diesen Aspekt der Daten- und Software-Versicherung achten.

Kann durch den Datenverlust ein Auftrag nicht erfüllt werden, kommen weitere Kosten und Ersatzansprüche auf den Unternehmer zu. In diesem Fall ist eine Elektronikversicherung inklusive Datenversicherung nicht ausreichend. Hier wäre eine Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Mehrkostenversicherung sinnvoll.

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