10.12.2010
Rubrik: Sparten

Spiel mit dem Feuer

Sind die Lichter angezündet ...

In der Adventszeit sorgen vor allem Kerzen und Räuchermännchen für die vorweihnachtliche Stimmung. Mit den richtigen Vorsorgemaßnahmen kann verhindert werden, dass die Adventszeit durch Brandschäden getrübt wird. Sollte es doch zu einem Brandschaden kommen, hilft in der Regel die Hausratversicherung.


Kerzen sind nicht nur Quellen stimmungsvollen Lichts, sondern auch Gefahrenquellen. Trotz aller Mahnungen ereignen sich jedes Jahr unzählige folgenschwere Brände, die durch einen vorsichtigeren Umgang hätten vermieden werden können.
Statistiker verzeichnen bei Wohnungsbränden in der Vorweihnachtszeit eine Zunahme von 35 Prozent. Dabei sind einfache Maßnahmen ausreichend, um zu verhindern, dass die Tanne, das Weihnachtsgesteck und der Hausrat Feuer fangen:
  • Kerzen müssen auf einer standfesten, nicht brennbaren Unterlage postiert werden.
  • Brennbare Gegenstände gehören nicht in die Nähe von Kerzen.
  • Am Standort von Kerzen ist Zugluft zu vermeiden.
  • Kerzen bitte nie unbeaufsichtigt brennen lassen.
  • Trockene Gestecke sind leicht entflammbar – möglichst darauf verzichten.
  • Kerzen sollten gelöscht werden, bevor sie herunter gebrannt sind.


Passiert trotz entsprechender Vorsicht dennoch etwas, kann bei Sachschäden im Haus oder in der Wohnung die Hausratversicherung in Anspruch genommen werden. Durch Brand beschädigter oder zerstörter Hausrat wird dann zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Auch Schäden, die durch das Löschen des Brands entstanden sind, werden ersetzt.

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