27.10.2010
Rubrik: Sparten

Eigenvorsorge bei Elementarschäden

Versicherungsgipfel zu Flutfolgen

Nach den diesjährigen verheerenden Hochwasserschäden hat sich Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich auf einem Versicherungsgipfel am 26. Oktober 2010 mit Vertretern der Versicherungsbranche, der Wirtschaft, der Landkreise und Kommunen zusammengesetzt, bei dem es um die bessere Absicherung der Betroffenen gegen Elementarschäden ging.


Grundtenor des Versicherungsgipfels: Den Bürgern und Unternehmen soll eine bessere Eigenvorsorge gegen Naturkatastrophen möglich sein. Gegen das Argument, eine Absicherung gegen Elementarschäden sei sehr schwierig, wurde eingewandt, dass 98,3 Prozent der Sachsen sich derzeit unkompliziert gegen Hochwasser und Überschwemmung versichern könnten.

Für die übrigen 1,7 Prozent bliebe die individuelle Verhandlung mit dem Versicherer über Lösungen unter Berücksichtigung adäquater Selbstbehalte und Schaden verhütender Maßnahmen, so auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Etwa 17.000 Wohngebäude in Sachsen sind von dieser „Unversicherbarkeit“ betroffen.

Der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden liegt zwar in Sachsen bei über 40 Prozent und beträgt weitaus mehr als der Bundesdurchschnitt (26 Prozent). Doch Ministerpräsident Tillich will dennoch mehr Werbung zur Eigenvorsorge betreiben, um die Risikogemeinschaft zu stärken. Dies könne die Versicherungsprämien stabil halten, äußerte der GDV.
Tillich plant eine Kampagne zur Sensibilisierung und Aufklärung, wie sie schon in Bayern sehr erfolgreich gewesen sei.

Hausbesitzer in gefährdeten Regionen sollten aber neben der Elementarschadenversicherung, die oft in Kombination mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten wird und bei Naturkatastrophen und deren folgen schützt, bei auch auf Präventionsmaßnahmen setzen. Solche Schaden verhütende Maßnahmen sind:
  • Einrichtung von Sicherungssystemen bei Kellerfenstern, Türen und Lichtschächten
  • Fliesen statt Tapete in gefährdeten Räumen, z. B. im Erdgeschoss
  • Aufbewahrung von Wertgegenständen und elektrischen Geräten nur in den oberen Stockwerken


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