24.10.2010
Rubrik: Markt

Kartenschutzversicherung

Kreditkarte weg? Kartenschutz hilft.

Im Restaurant in angenehmer Atmosphäre diniert und die Rechnung verlangt – doch das Portemonnaie ist weg, die Kreditkarte gestohlen. Wer mit dem Schrecken davon kommen will, dem hilft eine Kartenschutzversicherung weiter.


Bei Anruf Sperrung, und zwar sämtlicher Karten. Wer unverzüglich seine Geldkarten sperren lässt – ein Anruf genügt – sichert sich gegen Kartenmissbrauch und dessen Folgen. Der Kartenschutz gilt bei Diebstahl oder auch anderweitigem Verlust.

Die Leistungen variieren allerdings. Außer der sofortigen Sperrung des Dokuments veranlasst der Versicherer auf Wunsch unter anderem auch die Bestellung einer Ersatzkarte. Während man die nun gesperrte Karte nicht verwenden kann, gibt es Angebote, die eine Bargeldsoforthilfe bis zu einem bestimmten Wert einschließen, damit der Betroffene für den Moment wieder „flüssig“ ist.

Neben Karten mit Zahlfunktion versichern manche Anbieter auch Personalausweis oder Reisepässe, Führerschein oder Mitgliedskarten.
Auch ist eine Haftungsübernahme der Versicherung bei Missbrauch der Karten mit Zahlfunktion möglich. Allerdings sollte man hier die Höhe der Haftungssumme beachten.

Eine Kartenschutzversicherung nützt vor allem jenen, die viel auf Reisen sind und die der Verlust von Geldkarte oder Reisedokumenten in eine kritische Situation brächte.

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