10.11.2010
Rubrik: Markt

Narrenfreiheit

Versicherungen für die fünfte Jahreszeit

Fastnacht, Fasching oder Karneval – die fünfte Jahreszeit, die mit dem 11. November beginnt, birgt nicht nur eine Menge Ausgelassenheit, sondern auch die Gefahr zu Schäden, die ohne entsprechende Versicherung schnell ins Geld gehen können.


Der Rotwein landet statt im Glas auf dem kostbaren Kostüm der Sitznachbarin, durch eine Unachtsamkeit nimmt die Einrichtung des Gastgebers Schaden oder bei allem Überschwang verletzt man sich selbst oder andere. Was generell als sinnvoller Versicherungsschutz gilt, kann besonders in der närrischen Zeit empfehlenswert sein.

Wer anderen einen Schaden zufügt, braucht eine private Haftpflichtversicherung. Sie springt bei Personen- und Sachschäden ein, die bei fehlender Absicherung finanziell ruinieren können.

Auch ein Unfall kann schnell geschehen. Solange er auf der betrieblichen Faschingsfeier passiert, kann man sich an den gesetzlichen Unfallversicherer wenden. Auf Karnevalsveranstaltungen anderer Art sollte für den Fall der Fälle eine private Unfallversicherung abgeschlossen sein.

Dass Alkohol am Steuer teuer wird und gar den Versicherungsschutz kosten kann, ist allgemein bekannt. Auch wer eine Kfz-Versicherungspolice sein eigen nennt, kann unter Umständen zur Zahlung verpflichtet werden. Der Versicherer übernimmt zwar vorerst die Kosten für einen Schaden eines Dritten. Wenn er sich aber auf die Trunkenheitsklausel im Kleingedruckten beruft, kann der Fahrer in Regress genommen werden.

Wer sich nicht sicher ist, ob ein ausreichender Versicherungsschutz vorliegt, kann die Aktualität seiner Policen vom persönlichen Versicherungsmakler prüfen lassen.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Tipp  Tageskurier  Drei-Tage-Kurier 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.