29.12.2010
Rubrik: Markt

Gefälligkeitsdienst

Wenn freundlichen Helfern mal was zu Bruch geht

Freundliche Helfer aufgepasst: Wer häufiger von Freunden und Bekannten um kleine Gefallen gebeten wird und sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung absichern will, sollte prüfen, ob Gefälligkeitsschäden laut Vertrag abgedeckt sind.


Auch in den Wintertagen werden wieder viele Menschen verreisen, um der Kälte zu entfliehen oder Skipisten herunterzujagen. Schnell finden sich Freunde und Nachbarn, die sich bereit erklären, in der Wohnung für den Zeitraum der Abwesenheit die Blumen zu gießen, Tiere zu füttern und Briefkästen zu leeren.

Was als kleiner Gefallen gedacht ist, kann jedoch zum großen Ärgernis werden, wenn bei der Tätigkeit ein Schaden entsteht, etwa eine teure Vase zerbricht oder ein Teppich beschädigt wird. Denn was viele Menschen nicht wissen: Auch wer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist gegen derartige Schäden möglicherweise nicht versichert, da viele Versicherungen sogenannte „Gefälligkeitsschäden“ laut Vertragsklausel ausschließen.

Geht dem freundlichen Nachbarn etwas zu Bruch, so muss den Schaden in der Regel der Auftraggeber tragen. Denn unentgeltlich ausgeführte Dienstleistungen im Freundeskreis werden als ein sogenanntes „Gefälligkeitsverhältnis“ gewertet, das automatisch eine „stillschweigende Haftungsbeschränkung“ einschließt.

Mit anderen Worten: Der Auftraggeber tritt von Ansprüchen gegenüber dem Helfer zurück. Der Hilfsleistende haftet nur, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht hat. Dann zahlt auch die Versicherung. Dies trifft auch zu, wenn bei einem Umzug dem Freund ein Fernseher aus der Hand rutscht oder eine teure Vase zu Bruch geht.

Wer nicht will, dass über solchen Streitigkeiten eine Freundschaft zerbricht, der kann sich jedoch mit einer Haftpflichtpolice gegen verursachte Schäden bei Gefälligkeiten absichern. Denn immer mehr Anbieter bieten einen Schutz auch bei Gefälligkeitsschäden an. Dann übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten - der Freund oder Nachbar wird die Hilfe doppelt danken.

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