09.09.2010
Rubrik: Markt

Versicherungswechsel

30. September ist Stichtag

Gut, wenn man rundum versichert ist. Manchmal hat man aber eben doch nicht den optimalen Tarif gewählt. Doch bevor der Versicherte sich für einen alternativen Anbieter entscheidet, muss er eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten. Für viele Sach- und Haftpflichtversicherungen gilt hierbei der 30. September als klassischer Stichtag.


In der Regel gelten Policen im Sach- und Haftpflichtbereich, beispielsweise der privaten Haftpflicht-, der Hausrat-, der Unfall-, der Glas- oder der Elektronikversicherung, jeweils für ein Jahr. Sie werden automatisch verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Meist ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten.

Ist man mit seinem Versicherer oder der bestehenden Police nicht zufrieden, sollte die Versicherung überprüft und ggf. die schriftliche Kündigung spätestens am 30. September bei der Versicherungsgesellschaft auf dem Tisch liegen. Wer diese per Einschreiben mit Rückschein verschickt, ist, was den pünktlichen Eingang angeht, auf der sicheren Seite.

Aufgepasst: In manchen Fällen stimmt die Vertragslaufzeit nicht mit dem Kalenderjahr überein. Bei Unsicherheiten über wichtige Fristen verschafft ein genauer Blick in die Versicherungsunterlagen Klarheit.

Ob eine Police den individuellen Versicherungsbedürfnissen entspricht und inwiefern Wechselmöglichkeiten und Alternativen bestehen, können Versicherte am besten in einem persönlichen, professionellen Beratungsgespräch erfahren. Mit einer kritischen Prüfung des derzeitigen Versicherungsschutzes kann viel Geld gespart werden.

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