12.08.2010
Rubrik: Markt

Künstlersozialkasse

Wer muss wie viel Künstlersozialabgabe zahlen?

Für die Finanzierung der Künstlersozialversicherung müssen sogenannte Verwerter eine Abgabe leisten. Dieser Abgabesatz wird für das Jahr 2011 stabil bei 3,9 Prozent bleiben, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit. Die verwertenden Unternehmen werden also nicht mehr als im laufenden Jahr zur Kasse gebeten.


Da freischaffende Künstler und Publizisten keinen Arbeitgeber, sondern Auftraggeber haben, fiele eine paritätische Beitragsaufteilung für die Sozialversicherung wie bei Arbeitnehmern weg.
Daher gibt es seit 1983 die Künstlersozialkasse (KSK) mit momentan etwa 165.000 Versicherten, die durch Beiträge der künstlerisch oder publizistisch tätigen Selbstständigen (50 Prozent), einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und nicht zuletzt durch eine Abgabe der Verwerter (30 Prozent) finanziert wird. Die Verwaltungskosten der KSK werden vom Bund übernommen.

In Deutschland sind derzeit rund 120.000 Verwerter erfasst. Verwerter sind jene, die die Leistungen und Arbeiten von Künstlern und Publizisten gegen Entgelt nutzen. Zu ihnen gehören beispielsweise Verlage, Werbeagenturen, Rundfunkanstalten, Theater, Galerien oder auch Musikschulen.
Die Künstlersozialabgabe von aktuell 3,9 Prozent ist auf alle Honorare selbstständiger Künstler und Publizisten zu zahlen. Im Jahr 2009 waren es noch 4,4 Prozent. Dass der Beitragssatz für das 2011 nicht angehoben werden muss, ist den Überschüssen aus den Vorjahren gegenüber den Einnahmeausfällen durch Auftragsrückgang von 2009 zu verdanken.
Der Abgabesatz wird jedes Jahr für das kommende Kalenderjahr durch die Künstlersozialabgabeverordnung des BMAS festgesetzt. Für diese Berechnung sind alle Entgelte an selbstständige Künstler und Publizisten

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