02.06.2010
Rubrik: Markt

Beschäftigungschancengesetz

Verlängerung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige geplant

Seit 1. Januar 2006 können Freiberufler aus bestimmten Gruppen und unter speziellen Voraussetzungen freiwillig bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenversicherung beantragen. Zwar ist die Regelung bis 31.12.2010 befristet. Aber die Bundesregierung plant ein sog. Beschäftigungschancengesetz.


Ein Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) wurde in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das Gesetz, das zum 1.1.2011 in Kraft treten soll, sieht u. a. die Fortführung der Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer vor, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag einzugehen.

Für die Mehrheit der Selbstständigen macht die Arbeitslosenversicherung Sinn. In den alten Bundesländern beträgt der Monatsbeitrag derzeit 17,89 Euro, in den neuen Ländern 15,19 Euro. Mit einem Jahresbeitrag von rund 200 Euro ggf. kann so ein Anspruch auf monatlich bis zu 1.400 Euro geltend gemacht werden.

Doch die freiwillige Arbeitslosenversicherung kann nur unter folgenden Bedingungen beantragt werden:
  1. Antragsteller müssen in den 24 Monaten vor der Selbstständigkeit entweder wenigstens 12 Monate lang als pflichtversicherte Arbeitnehmer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt oder mindestens einen Tag Arbeitslosengeld I bezogen haben.
  2. Zudem muss die Selbstständigkeit direkt im Anschluss an die Pflichtversicherung oder den ALG-I-Bezug gestartet werden. Aber der Bezug von Arbeitslosengeld II zählt hier nicht.
  3. Zu guter Letzt muss der Versicherungsantrag gleich im ersten Monat nach Gründung gestellt werden, da sonst der Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung entfällt.

Wie die Bundesregierung mitteilt, ist das Interesse der Selbstständigen an einer freiwilligen Weiterversicherung gestiegen. Wurden 2006 88.135 Anträge auf freiwillige Weiterversicherung von Selbständigen gestellt und 75.813 davon bewilligt, so gab es im Jahr 2009 nach Regierungsangaben bereits 94.091 Anträge, wovon 88.816 bewilligt wurden.

Im Ausland Beschäftigte können die freiwillige Weiterversicherung ebenfalls in Anspruch nehmen.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Tageskurier  Drei-Tage-Kurier  Sozialversicherung 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.