19.04.2010
Rubrik: Markt

Milliardendefizit

Nach Hoch 2008 nun Tief 2009 bei gesetzlicher Sozialversicherung

Das Statistische Bundesamt verkündet: Das Jahr 2009 brachte ein kassenmäßiges Finanzierungsdefizit i. H. v. 14,7 Mrd. Euro für die gesetzliche Sozialversicherung. Im Vorjahr gab es noch einen Überschuss von 3,8 Milliarden Euro.


Die gesetzliche Sozialversicherung schließt sowohl die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung und die Alterssicherung für Landwirte als auch die Bundesagentur für Agentur für Arbeit (inkl. Versorgungsfonds) mit ein.
Die Einnahmen der Sozialversicherung sind 2009 um 1,4 Prozent auf 490,9 Mrd. Euro gestiegen, soweit die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass der Ausgabenanstieg um 5,3 Prozent auf 505,6 Mrd. Euro das Einnahmenplus „auffrisst“.

Der einzige Zweig, der eine positive Bilanz für 2009 zieht, ist die gesetzliche Pflegeversicherung. Ihre Einnahmen (21,3 Mrd. Euro) übertrafen die Ausgaben (20,3 Mrd. Euro) um eine Milliarde Euro.
In der Rentenversicherung hielten sich Einnahmen und Ausgaben 2009 nahezu die Waage. Sie betrugen beide etwa 243,8 Mrd. Euro.
Bei der Bundesagentur für Arbeit sah man auf 34,4 Mrd. Euro gesunkene Einnahmen und auf 48,7 angestiegene Ausgaben, u. a. bedingt durch mehr Leistungen wegen der konjunkturellen Kurzarbeit.
Dies ergibt ein Defizit von 14,3 Mrd. Euro. Auch die gesetzliche Krankenversicherung weist für 2009 ein Finanzierungsdefizit (1,4 Mrd.) auf. Die Einnahmen betrugen 170,0 Mrd. Euro, die Ausgaben beliefen sich auf 171,4 Mrd. Euro.

Wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, ist Leistungskürzung eine häufige Konsequenz. Im Jahr 2003 verzeichnete die gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise ein Defizit von 2,9 Mrd. Euro.
Als Folge könnte die Streichung der Sehhilfen aus dem Leistungskatalog der GKV angesehen werden.
Seit dem 01. Januar 2004 werden Kosten für Brillen und andere Sehhilfen in der Regel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme bilden Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren und extrem sehbeeinträchtige Menschen. Eine Option sind daher Zusatzversicherungen bei der privaten Krankenversicherung, bei denen man eine Brillenversicherung abschließen kann.

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