08.05.2010
Rubrik: Markt

Sozialversicherung in Deutschland

Die Pfeiler der deutschen Sozialversicherung

Bei jedem Angestellten sind die Anteile zur Sozialversicherung auf dem Lohnzettel aufgeführt. Doch die Kenntnis über die Pfeiler der deutschen Sozialversicherung, ist nicht selten vage.


Die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland hat ihren Ursprung im späten 19. Jahrhundert. Kaiser Wilhelm I sorgte dafür, dass der Staat die Existenzsicherung seiner Bürger zu verantworten hat.
Heute sind die Regelungen zur Sozialversicherung im Sozialgesetzbuch (SGB) festgehalten. Dieses hat die Aufgabe, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen .
Die Pfeiler der Sozialversicherung sind:
  • Arbeitslosenversicherung (SGB III)
  • Krankenversicherung (SGB V)
  • Rentenversicherung (SGB VI)
  • Unfallversicherung (SGB VII)
  • Pflegeversicherung (SGB XI)

Alle zusammen bilden ein System, das bedeutender Part der sozialen Absicherung ist. Es sichert den Bürger gegenüber Krankheit, Alter und Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder Betriebsunfall ab.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sind die Renten-, Unfall- sowie Arbeitslosenversicherung zugeordnet.

Die Zweige der Sozialversicherung sind Pflichtversicherungen für die Mehrheit der deutschen Bundesbürger. Das sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Rentner und auch Arbeitslose, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten.
Die Finanzierung der einzelnen Bereiche läuft zum größten Teil über die Beiträge der Versicherten. Außer bei der gesetzlichen Krankenversicherung, in der die verschiedenen Krankenkassen um die Mitglieder werben, gibt es meist nur einen zuständigen Versicherungsträger.

Der Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie ist für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zuständig. Die Krankenversicherung hat für den Erhalt, die Wiederherstellung oder Besserung der Gesundheit der Versicherten zu sorgen. Die Rentenversicherung steht für die finanzielle Lebenssicherung nach der Pensionierung. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, ist Aufgabe der Unfallversicherung. Die Pflegeversicherung springt im Fall der Pflegebedürftigkeit ein. Wie bei der Krankenversicherung sind auch hier die Träger die Krankenkassen.

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