05.05.2010
Rubrik: Markt

Verhalten bei Unfall

Autounfall – einige Punkte beachten vereinfacht Versicherungsprozedere

Da war man eine Sekunden unkonzentriert und schon ist es zu einem Autounfall gekommen. Eine solche Situation kann ganz schön an den Nerven zehren. Da hilft nur, Ruhe bewahren und einige wichtige Punkte beachten.


Oberstes Gebot in einer Unfallsituation heißt: Absichern. Das bedeutet, das Warnblinklicht anschalten und Warndreieck 150 bis 300 Meter vor der Unfallstelle aufstellen.
Danach sollte den Verletzten Erste Hilfe geleistet und die Polizei bzw. ein Krankenwagen gerufen werden. So steht es u.a. im Paragrafen 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer sich nach dem Vorfall unerlaubt entfernt, riskiert seinen Versicherungsschutz.

Wenn es sich nur um einen geringen Schaden handelt, sollte man umgehend die Unfallstelle räumen. Gegebenenfalls ist die Position der beteiligten Fahrzeuge vorher mit Kreide auf der Fahrbahn zu markieren. Eine Unfallskizze (mit Straßenverlauf und Straßennamen, Fahrtrichtung und Position der Fahrzeuge, Straßenschildern) und Fotos dokumentieren den Schaden und helfen bei der späteren Bearbeitung des Falls.

Damit ihr Versicherungsverantwortlicher den Unfallhergang der Versicherung unkompliziert melden kann und der Verlauf des Versicherungsprozederes vereinfacht wird, sollten noch an der Unfallstelle folgende Daten aufgenommen werden:

  • Unfallort
  • Datum und Uhrzeit
  • Unfallschilderung
  • amtliches Kennzeichen und Kfz-Typ des Unfallgegners
  • Name des Unfallgegners (Fahrer)
  • Name des Kfz-Halters des Unfallgegners
  • Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners
  • Versicherungsgesellschaft und -nummer des Unfallgegners
  • ggf. Name und Adresse von Zeugen


Wichtig ist, das Unfallprotokoll der Polizei erst zu unterschreiben, nachdem man es überprüft hat, und keine voreilige Schuldanerkennung abzugeben. Bei einer ungeklärten Schuldfrage sollte Rücksprache mit einem Anwalt gehalten werden.
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