Erleiden Arbeitnehmer auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit einen Autounfall, können sie die Reparaturkosten von der Steuer absetzen, soweit sie nicht von einer Haftpflicht- oder Kaskoversicherung reguliert werden. Verkaufen sie dagegen das Fahrzeug unrepariert, erkennt das Finanzamt den Unfallschaden nur eingeschränkt an.