02.07.2013
Rubrik: Geldanlage

Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnung - Wenn die Gartenlaube steuerpflichtig wird

Eine Gartenlaube kann auch als steuerpflichtige Zweitwohnung gewertet werden. Eine Zweitwohnung, das sagt schon ihr Name, bedarf nur einer zweitwertigen Ausstattung. Stromanschluss, Wasserversorgung, Küchennische und Toilette sind ausreichend, sie zu einer Ersatzbehausung zu machen, für die der Inhaber dann eine entsprechende Zweitwohnungssteuer zu berappen hat.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, ist dazu der Platz für eine Schlafstätte mit Bett für die Nachtruhe nicht unbedingt vonnöten. Zumindest im Stadtgebiet von Grünberg, wo der Kämmerer schon mal für eine solche "neben der Hauptwohnung" vorhandene Blockhütte laut Satzung 10 Prozent der Miete kassiert. Und das mit richterlicher Billigung des Verwaltungsgerichts Gießen (Az. 8 K 907/12).

Die Besitzerin eines gerade mal 40 Quadratmeter umfassenden Wochenendhauses ohne Bad und Schlafmöglichkeit wollte die von ihr verlangten 161,18 Euro jährlich nicht zahlen. Schließlich wäre das Streitobjekt nichts anderes als eine einfache Gartenhütte, die vorwiegend der Unterstellung der Gartenutensilien und als Schutzdach bei einem Unwetter diene.

Doch der Begriff der Zweitwohnung wurde in der Satzung der Stadt Grünberg sehr weit angelegt. Per dortiger Definition fällt darunter bereits jede Räumlichkeit, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat. "Wobei es ausdrücklich auf keinen besonderen Komfort in der Ausstattung oder eine komplette Infrastruktur ankommt", erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos den Richterspruch.

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