Artikel zum Thema: Gartenlaube
02.07.2013
Eine Gartenlaube kann auch als steuerpflichtige Zweitwohnung gewertet werden. Eine Zweitwohnung, das sagt schon ihr Name, bedarf nur einer zweitwertigen Ausstattung. Stromanschluss, Wasserversorgung, Küchennische und Toilette sind ausreichend, sie zu einer Ersatzbehausung zu machen, für die der Inhaber dann eine entsprechende Zweitwohnungssteuer zu berappen hat.» weiterlesen