02.08.2017
Rubrik: Sparten

Versicherungstipp

Begriff "Zeitwert" - Wertverfall mit eingerechnet

Begriff "Zeitwert" - Wertverfall mit eingerechnetFoto: Monoar@Pixabay.com

Laut vielen Versicherungsverträgen wird nicht der Neuwert einer Sache ersetzt, sondern der Zeitwert: das heißt, der Wertverfall wird mit eingerechnet. Für Versicherungsnehmer kann das mitunter ärgerlich sein. Zum Beispiel, wenn sie zum Teil die Kosten für einen Schaden übernehmen müssen, den sie gar nicht selbst verursacht haben.

Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, wird in bestimmten Sparten schnell mit dem Begriff „Zeitwert“ konfrontiert. Was aber bedeutet dieser? Die Erklärung ergibt sich schon aus dem Wort selbst: Der Versicherer zahlt dann nicht den Neupreis einer versicherten Sache, sondern rechnet den zwischenzeitlichen Wertverfall mit ein, vor allem durch das Alter und den Verschleiß. Schließlich ist ein Computer, der vor vier Jahren gekauft wurde, heute viel weniger wert. Und das Auto auch.

Frau bekommt nur Teil des Schadens ersetzt, den sie selbst nicht verursachte

Ein typisches Beispiel für Versicherungen, bei denen der Zeitwert eine Rolle spielt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Und das kann sogar dann für Ärger sorgen, wenn man einen Schaden gar nicht selbst verursacht hat, sondern eine fremde Person. Das musste vor drei Jahren auf schmerzvolle Weise eine Thüringer Hausbesitzerin erfahren.

Die Frau wohnte an einer viel befahrenen Landstraße. Eines Tages kam ein Sattelschlepper eines Allgäuer Speditionsunternehmens von der Straße ab und fuhr in ihren Garten, wo das tonnenschwere Gefährt eine heillose Zerstörung anrichtete. Die Garage stürzte ein, ein Aufsitzrasenmäher und mehrere teure Geräte erlitten Totalschaden.

Obwohl die Frau überhaupt keine Schuld an dem Unfall hatte, blieb sie dennoch auf einem Teil ihrer Kosten sitzen. Eben deshalb, weil der Kfz-Versicherer des Brummifahrers ihr nur den Zeitwert der Garage ersetzte. Das Gebäude war bereits Ende der 80er Jahre erbaut worden, den daraus resultierenden Wertverlust rechnete der Versicherer ein und kürzte die Schadenssumme.

Doppelt bitter für die Frau: Das Geld reichte nicht, um die Garage wieder aufzubauen. Sie musste 28.000 Euro aus der eigenen Tasche zahlen. Doch auch vor Gericht erlitt die Frau eine Niederlage: Der Versicherer durfte den Wertverlust einrechnen.

Smartphone-Versicherung: Wenn der Versicherer deutlich kürzt

Eine andere wichtige Sparte, bei der man auf den Zeitwert achten sollte, sind Smartphone- und Elektronikversicherungen. Und das in doppelter Hinsicht. Während die Versicherer bei den oft teuren Verträgen nur den Zeitwert ersetzen, wenn das Gerät kaputt geht, so sehen die Verträge oft auch eine hohe Selbstbeteiligung vor. Diese Selbstbeteiligung orientiert sich aber am Neuwert des versicherten Smartphones, PCs oder Laptops, zum Beispiel zehn Prozent der Kaufsumme.

Wenn dann die Reparatur nur 100 Euro kostet und der PC einen Neuwert von circa 1.000 Euro hatte, erhält der Versicherte keinen Cent von seiner Versicherung! Oft lassen sich Versicherungen sogar das Recht einräumen, den Selbstbehalt direkt vom Konto des Kunden abzubuchen – ohne vorher zu fragen, ob dies auch gewünscht ist.

Es lohnt sich also, auf derartige Vertragsklauseln zu achten. Denn sie sind mit entscheidend, ob und wie viel Geld man vom Versicherer im Schadensfall bekommt. Im Zweifel kann man immer einen Versicherungsfachmann fragen, was bestimmte Formulierungen in den Vertragsbedingungen bedeuten.

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