Laut vielen Versicherungsverträgen wird nicht der Neuwert einer Sache ersetzt, sondern der Zeitwert: das heißt, der Wertverfall wird mit eingerechnet. Für Versicherungsnehmer kann das mitunter ärgerlich sein. Zum Beispiel, wenn sie zum Teil die Kosten für einen Schaden übernehmen müssen, den sie gar nicht selbst verursacht haben.