16.09.2015

Altersarmut

Mieter fürchten Umzug im Alter aufgrund finanzieller Zwänge

Mieter fürchten Umzug im Alter aufgrund finanzieller ZwängeFoto: Jarmoluk / Pixabay

Wenn im Alter die Rente nicht reicht, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern, sind die Betroffenen oft zu großen Anpassungsleistungen gezwungen. Unter Umständen müssen sie dann sogar ihr gewohntes Wohnumfeld verlassen, weil die Miete für die bisherige Wohnung zu teuer wird.

Dieses Risiko ist den Bundesbürgern bewusst, wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Webportals Immowelt zeigt. Immerhin 40 Prozent der deutschen Mieter gehen davon aus, dass sie im Alter umziehen müssen, weil sie sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können. 29 Prozent der Befragten würden in diesem Fall Wohngeld beantragen und jeder Vierte (25 Prozent) einen zusätzlichen Job aufnehmen, damit sie in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Ein Umzug ist für 38 Prozent der Mieter eine Option. Immerhin jeder Zehnte (13 Prozent) kann sich sogar vorstellen, zwecks Kostenersparnis ins Ausland zu ziehen!

Selbstgenutzte Immobilie zählt zum Schonvermögen, aber…

Eine Alternative wäre, sich für den Lebensabend ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen. Diese Option bietet zwar einen hohen, aber keinen hundertprozentigen Schutz. Wird ein Ruheständler zum Beispiel zum Pflegefall und kann für die entstehenden Kosten nicht aufkommen, zählt die selbstgenutzte Immobilie zunächst zum Schonvermögen.

Aber auch ein selbst genutztes Familienheim kann für die Berechnung des Vermögens relevant sein. Ist es den finanziellen Verhältnissen nach unangemessen, zum Beispiel zu groß, muss es unter Umständen veräußert werden, befand der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung vom 19. März 2003 zum Elternunterhalt (Az: XII ZR 123/00). Positiv aus Sicht der Besitzer: Es darf kein Verkauf der Immobilie verlangt werden, wenn der Betroffene schon lange in der Immobilie wohnt und diese das Leben des Unterhaltspflichtigen entsprechend geprägt hat.

Rechtzeitig vorsorgen

Wer in seinen eigenen vier Wänden bleiben will, sollte zusätzlich privat fürs Alter vorsorgen, zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung. Je zeitiger die Altersvorsorge einsetzt, desto weniger muss man zurücklegen, um sein Ruhestandssalär aufzupeppen. Grund hierfür ist der sogenannte Zinseszins-Effekt.

Was aber ist der Zinseszins-Effekt? Das Prinzip lässt sich leicht erklären. Werden Zinserträge aus Kapitalanlagen wieder investiert, erhöht sich der Anlagebetrag. In den kommenden Perioden wird dann ein höherer Betrag verzinst. Und der Gewinn aus den Zinsen steigt.

Das zeitige Einzahlen in eine private Altersvorsorge lohnt also, wie auch Modellrechnungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen. Um bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren eine monatliche Zusatzrente von 200 Euro zu bekommen, muss ein 20-jähriger Sparer monatlich rund 52 Euro einzahlen, ein 40-Jähriger 124 Euro und ein 50-Jähriger gar 230 Euro. Ein Beratungsgespräch klärt, welche weiteren Optionen die private Altersvorsorge bietet.

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