27.12.2011
Rubrik: Markt

Silvester 2011/12

Wenn die Feuerwehr zu Neujahr gratuliert

Fröhlich geht es zum Jahreswechsel zu – und mitunter ziemlich heiß her. Wenn der Alkohol ins Blut steigt, zudem Feuerwerk und Knaller gezündet werden, dann ist der Gaudi groß – Doch manchmal auch der Schaden. Aber welche Versicherung zahlt, wenn etwas ins Auge geht? Und wie kann man sich ideal absichern?



Unfallversicherung

Silvester ist Partyzeit, doch leider auch Unfallzeit. In den Großstädten muss die Feuerwehr in jeder Neujahrsnacht tausende Einsätze fahren, auch der Krankentransport befindet sich im Dauereinsatz. Besonders folgenreich können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein: Von schweren Gesichtsverletzungen über die Einschränkung der Hörfähigkeit bis hin zum Verlust von Gliedmaßen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Heilbehandlung und zahlt nicht, wenn die Verletzungen mit bleibenden Schäden einhergehen. Hierfür leistet eine private Unfallversicherung. Kein Unfallschutz besteht jedoch, wenn die Verletzungen durch selbstgebaute Knaller verursacht werden.

Hausratversicherung

Vorsicht bei der Verwendung von Tischfeuerwerken! Adventskränze und trockene Gestecke können schnell zur Gefahrenquelle werden, bilden sie doch einen idealen Brandherd. Auch wer das Feuerwerk nicht auf einer festen und sicheren Unterlage anzündet, braucht sich nicht zu wundern, wenn wenig später das Martinshorn des Feuerwehrautos ins Ohr dringt.

Steht der Feuerwehrmann mit seiner Spritze bereits im Wohnzimmer und will die neue Schrankwand löschen, dann ist es beruhigend über eine Hausratversicherung zu verfügen. Diese ersetzt Schäden an Einrichtungsgegenständen und übernimmt mitunter sogar die Kosten für die Beseitigung des Schadens oder wenn die Familie ein paar Tage im Hotel übernachten muss. Allerdings sollte der Hausratvertrag auf die Klausel „Einrede grober Fahrlässigkeit“ verzichten. Sonst führen schon wenige Tropfen Alkohol dazu, dass die Versicherung aufgrund fahrlässigen Verhaltens gar nicht oder nur anteilig zahlen muss.

Wohngebäudeversicherung

Für Hauseigentümer kann Silvester richtig teuer werden. Kinder stecken gern einen Knaller in den Briefkasten oder in die Mülltonne. Schnell ist aus einem Lausbubenstreich ein teurer Sachschaden entstanden, wenn etwa umstehende Gegenstände Feuer fangen. Mitunter verirrt sich sogar eine fehlgeleitete Rakete ins traute Heim und beschädigt Dächer, Fassaden oder Balkone. In solch einem Fall ist es gut, wenn der stolze Hausbesitzer über eine Wohngebäudeversicherung verfügt – Sie kommt für Schäden an Wohneigentum auf. Jedoch leistet nicht jeder Tarif Ersatz für Löschschäden, wenn etwa das Wasser aus dem Feuerwehrschlauch den Mahagonischrank des Urgroßvaters beschädigt. Hier gilt es, in den Verträgen genau nachzulesen.

Private Haftpflichtversicherung

Wenn das Rotweinglas auf dem teuren Teppich des Gastgebers landet oder die Silvesterrakete geradewegs in das Wohnzimmer des Nachbarn fliegt, weil die Sektflasche als Startrampe wenig taugte, dann ist es besser über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen. Sie bezahlt, wenn fremden Personen ein Schaden zugefügt wird. Auch manche Haftpflichtverträge sichern grob fahrlässiges Verhalten nur bis zu einem bestimmten Betrag – Wer dann zu viel Alkohol im Blut hat, muss damit rechnen einen Teil des Schadens selbst zu zahlen.

Kfz-Versicherung

Lack und Feuerwerk – Das verträgt sich nicht in jedem Fall! Wer sein Auto zu Silvester an der falschen Stelle parkt, kann böse Überraschungen erleben, etwa wenn eine Silvesterrakete deutliche Brandspuren auf der Oberfläche des Fahrzeuges hinterlässt. Für Brand- und Explosionsschäden durch eine verirrte Rakete kommt dann die Teilkaskoversicherung auf.

Die wichtigste Maßnahme zur Schadensvermeidung ist es jedoch, zu Silvester Vorsicht walten zu lassen und notfalls auf ein Gläschen Alkohol zu verzichten. Denn die beste Versicherung ist jene, die man nicht in Anspruch nehmen muss.

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