09.12.2010
Rubrik: Markt

Geld zurück

Versicherungsbeiträge absetzen

Es gibt Versicherungen, die jeder abgeschlossen haben sollte bzw. die sogar Pflicht sind. Also zahlt jeder Bundesbürger für die eine oder andere Police regelmäßig Beiträge. Was aber nicht jeder weiß: Beiträge bestimmter Versicherungen sind steuerlich absetzbar.


Bei der alljährlichen Steuererklärung können Versicherte Angaben zu sämtlichen Policen machen. Allerdings können nicht alle davon tatsächlich abgesetzt werden.

Absicherung beruflicher Risiken

Beiträge zur Unfallversicherung, aber auch Haftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, es sind damit auch berufliche Risiken abgedeckt. Unter dem Punkt Werbungskosten in der Steuererklärung kann der Steuerzahler die Beiträge mit angeben.

Doch Achtung: Die schriftliche Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den Anteil zur beruflichen Absicherung an der Gesamtpolice ist zwingend notwendig. Andernfalls werden die Versicherungsbeiträge solcher Mischpolicen (privat und beruflich) nicht vom Finanzamt als Werbungskosten berücksichtigt.

Altersvorsorge

Wer für das Alter vorgesorgt und eine Basisrente, auch Rüruprente genannt, abgeschlossen hat, kann ebenfalls die Beiträge von der Steuer absetzen. Darin besteht das Prinzip der staatlichen Förderung der Basisrente. Es wird ein Kapitalstock angespart, aus dem sich die spätere monatliche Rentenzahlung speist. In der Einzahlphase können die Beiträge zur Basisrente steuerlich abgesetzt werden. Für das Jahr 2010 gilt das für 70 Prozent der Beiträge, 2011 für 72 Prozent. Dieser Anteil steigt bis 2025 jährlich um 2 Prozentpunkte.

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