25.11.2009
Rubrik: Markt

vorausgefüllte Steuererklärung

Nachteile für Rentner befürchtet

Die Anfang November vorgelegten Pläne zur Einführung einer "vorausgefüllten Steuererklärung" für Rentnerinnen und Rentner stoßen bei Steuerberatern auf wenig Gegenliebe.


Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes wurde die nachgelagerte Besteuerung sämtlicher Einkünfte, die von Rentenempfängern bezogen werden, beschlossen.
Den Rentenversicherern waren nicht alle zusätzlichen Nebeneinkünfte, z.B. Einnahmen aus der Vermietung von Wohneigentum, bekannt.

Steuerpflichtige müssen deshalb eine Steuererklärung abgeben.

Anfang November teilte das Bundesministerium für Finanzen mit, dass die Steuererklärung für viele Rentnerinnen und Rentner umständlich und kompliziert sei und bei den Finanzämtern für viel zusätzliche Arbeit sorge.
Um das Verfahren zur Besteuerung von Renten zu verbessern, werde man eine vorausgefüllte Steuererklärung anbieten.

Aufgrund dieser vorausgefüllten Steuererklärung befürchten zum Beispiel Steuerberater allerdings eher eine Zunahme zu Unrecht gezahlten Steuern und sehen erhöhten Klärungsbedarf.
Vielfach wird darauf hingewiesen, dass Beiträge für Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Unfall- und Sterbegeldversicherungen das zu versteuernde Einkommen drücken können.
Die Steuerlast könne auch verringert werden, wenn Aufwendungen für die Gesundheit (Brille, Zahnersatz...), Praxisgebühren, Handwerkerlöhne oder Spenden geltend gemacht werden.

Die vorausgefüllte Steuererklärung würde dies nicht genügend berücksichtigen und sei zusätzlich auf Korrektheit von den Rentnerinnen und Rentnern zu prüfen.

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