25.11.2010
Rubrik: Markt

Faktorverfahren

Wechsel der Steuerklassen bis November

Bis Anfang des Jahres konnten Verheiratete zwischen zwei Steuerklassenkombinationen wählen: III/V oder IV/IV. Zusätzlich gibt es seit Januar das sogenannte Faktorverfahren. Wer eine Änderung der Steuerklasse oder des Faktors plant, sollte sich bis Ende November beim Finanzamt melden.


Bei unterschiedlichen Einkommen von Ehepartnern empfiehlt sich die Kombination der Steuerklassen III und V. Der Besserverdienende erhält die Klasse III, der andere die V. Damit besteht während des Jahres eine höhere Liquidität. Die weniger abgezogene Steuer muss aber im Zuge der Steuererklärung später nachgezahlt werden. Verdienen beide etwa gleich viel, können sie die Kombination IV/IV wählen.

Beim 2010 eingeführten Faktorverfahren, nach dem die Arbeitnehmer-Ehegatten beide der Steuerklasse IV angehören, soll der Faktor die steuermindernde Wirkung des Ehegatten-Splittings beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen.
Das Faktorverfahren kann von allen Paaren angewandt werden, bei denen beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen.

Laut Bundesfinanzministerium habe das Faktorverfahren folgende Vorteile:
  • Die jedem Ehegatten zustehenden steuerentlastenden Abzüge (insbesondere der Grundfreibetrag) werden bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
  • Die Lohnsteuerverteilung entspricht der familienrechtlichen Verteilung der Steuerlast im Innenverhältnis der Ehegatten.
  • Mit der Wahl des Faktorverfahrens können hohe Nachzahlungen (und ggf. auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen) vermieden werden, die bei der Steuerklassenkombination III/V auftreten können.
Der Antrag kann beim Finanzamt formlos oder in Verbindung mit dem förmlichen Antrag auf Eintragung eines Freibetrags gestellt werden. Die Höhe des Faktors wird vom zuständigen Finanzamt errechnet und eingetragen.

Wer sich für das Faktorverfahren entscheidet, muss wie bei der Steuerklassenkombination III/V nach Ende des Kalenderjahres eine Einkommenssteuererklärung einreichen.

Die Kombination der Steuerklassen und auch der eingetragene Faktor können nur einmal pro Jahr. Bis spätestens 30. November muss die Änderung beim Finanzamt beantragt werden.

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