16.08.2010
Rubrik: Sparten

Elementarschadenversicherung

Hochwasserschäden nur durch Zusatzversicherung gedeckt

Seit vergangener Woche sind vor allem der Freistaat Sachsen, aber auch weite Teile Tschechiens und Polens durch das Hochwasser im Ausnahmezustand. Die Häuser der Bewohner sind zerstört, ihr Hab und Gut ging in den Fluten verloren, die Menschen stehen vor dem Ruin. So schätzt die sächsische Landesregierung den Schaden durch das Hochwasser in Sachsen auf 100 bis 150 Millionen Euro. Noch sind nicht alle Schäden dokumentiert. Doch wer kommt für die immensen Verluste aufgrund von Überschwemmungen auf?


Die Stiftung Warentest teilte nun mit, dass nur wenige Hauseigentümer auf ihre Wohngebäudeversicherung hoffen können. Eine solche Versicherung kommt für den Schaden nur auf, wenn eine erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Und selbst in diesem Fall zahlt der Hausbesitzer meist noch zehn Prozent des Schadens.
Hinzu kommt, dass die Elementarschadenversicherung in potenziellen Hochwassergebieten meist zu nur sehr hohen Beträgen abgeschlossen werden kann bzw. die Versicherer sich auf das Risiko gar nicht mehr einlassen.

Wer in den neuen Bundesländern noch seine Wohngebäudeversicherung aus DDR-Zeiten hat, der kann durchatmen, da Überschwemmungen in den alten Policen noch mitversichert waren und diese nach der Wende weitergeführt wurden.

Auch die Hausratversicherung tritt bei Schadensfällen durch Überschwemmung nur dann in Kraft, wenn zusätzlich eine erweiterte Elementarschadenversicherung besteht.

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