30.11.2009
Rubrik: Sparten
Langzeiturlaub
Richtig krankenversichert
Weihnachten unter Palmen oder Jahreswechsel in warmen Gefilden - viele Menschen verreisen besonders gern in der kalten Jahreszeit. Eine Reiserücktrittsversicherung kennen und nutzen die meisten Urlauber - doch wer im Langzeiturlaub erkrankt, braucht richtigen Versicherungsschutz.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für ärztliche Behandlungen in Ländern außerhalb der Europäischen Union und in Ländern mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Das betrifft z.B. Ägypten oder Thailand.
Ein Auslandskrankenschein schützt zwar grundsätzlich - doch richtet sich der Leistungsumfang nach den Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes.
Generell wird kein Krankenrücktransport gezahlt.
Eine Auslandskrankenversicherung kann sich also lohnen.
Langzeiturlauber, die planen sich
länger als 42 Tage
sich im Ausland aufzuhalten, müssen Verträge über die jeweilige Reise abschließen - denn Jahrespolicen beschränken meist den Aufenthalt im Ausland auf sechs Wochen.
Senioren müssen häufig mit Prämienaufschlägen rechnen.
Wie auch bei einer "normalen" Krankenversicherung, spielen die Versicherungsbedingungen eine große Rolle.
Einige Anbieter beschränken die Leistungsübernahme auf
akute
,
unvorhergesehene
oder
unerwartete
Krankheitsfälle. Chronisch Kranke oder Versicherte mit Vorerkrankungen haben dann im Ernstfall das Nachsehen.
Bescheinigt der Hausarzt vor Reiseantritt die Reisefähigkeit seines Patienten, kann das Vorteile bei einer möglichen Auseinandersetzung mit der Krankenkasse bringen.
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