10.07.2013
Rubrik: Gesundheit

Urteil

Arbeitsunfall - vom eigenen Hund umgeworfen

Der Weg zur Arbeit schließt auch das morgendliche Verabschiedungsritual von den Daheimbleibenden ein. Und wenn es sich dabei um einen Hund handelt. Darauf hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt bestanden (Az. L 6 U 12/12).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wollte ein Versicherungsangestellter wie immer zur Arbeit fahren. Schon vor dem Haus und auf dem Weg zum Auto schaute er zum Abschied noch einmal nach dem Familienhund. Der kam auf seinen Pfiff angehechelt - und warf das Herrchen mit aller Kraft um. Mit der Folge, dass dieser sich das Knie erheblich verletzte. Was die zuständige Berufsgenossenschaft allerdings nicht als Arbeitsunfall anerkennen wollte. Das Verabschieden vom Hund gehöre nicht zum versicherten Arbeitsweg.

Dem widersprachen die Hallenser Richter. "Die Zuwendung zum Hund war ja nur eine unerhebliche und geringfügige und sowieso nur zeitliche Unterbrechung des Arbeitsweges gewesen", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold die Gerichtsentscheidung.

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