24.06.2013

Urteil

Reiseveranstalter haftet für Verspätung beim Rückflug

Verschiebt sich bei einem pauschal gebuchten Urlaub der Rückflug derart, dass die Ankunft ungeplanter Weise erst nach Mitternacht des Abreisetages erfolgt, liegt ein Reisemangel vor. Die Betroffenen haben dann nicht nur Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Hotel- und Fahrkosten, sondern dürfen unter Umständen auch einen Anwalt mit der Rechtsverfolgung beauftragen, der vom säumigen Reiseunternehmen zu bezahlen ist. Darauf hat das Amtsgericht Duisburg bestanden (Az. 3 C 3175/12).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, muss nach der ständigen Rechtsprechung bei Pauschalreisen im Zeitalter des Massentourismus zwar mit Änderungen der Flugzeiten gerechnet werden. Die Zumutbarkeit für den Reisenden ist zumindest dann nicht überschritten, wenn die Änderungen nur den ersten bzw. den letzte Reisetag betreffen. "Denn diese beiden Tage dienen von der Bestimmung her nicht der Erholung, sondern vor allem der An- bzw. Abreise", erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold.

Allerdings darf dabei nicht die Nachtruhe erheblich eingeschränkt werden. Und das war hier der Fall, wo die Pauschalreisenden plötzlich auf einen Flieger umgebucht wurden, der erst nach Mitternacht des eigentlichen Abreistages daheim eintraf. Aufgrund der übrigens erst am Urlaubsort erfolgten Änderung der Flugzeit waren die Reisenden gezwungen, zusätzlich den so genannten Late Check Out zu buchen, um für den ganzen Tag bis zur spätabendlichen Abholung über das Zimmer weiter verfügen zu können.

Außerdem mussten sie dann am heimischen Ankunftsflughafen auf ein Privatfahrzeug zurückgreifen, weil zu so später Stunde kein öffentlicher Verkehr mehr fuhr. Für all das hat der Reiseveranstalter laut Duisburger Urteilsspruch aufzukommen.

Und das gilt auch für die angefallenen Anwaltskosten bei der rechtlichen Durchsetzung dieser Ansprüche. Denn im Reisevertragsrecht ist die Verantwortlichkeit für schädigende Ereignisse derart unklar und missverständlich dargestellt, dass dies ein juristischer Laie ohne Rechtsanwalt ohne Zweifel nicht überblicken kann. Wobei zweifellos auch das abweisende und arrogante Verhalten der Reiseleitung vor Ort bereits die Annahme der Betroffenen rechtfertigte, ihre Rechte nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchsetzen zu können.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Flugzeug  Urlaub und Freizeit  Urteil  Verspätung 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.