Artikel zum Thema: Verspätung

24.06.2013

Urteil

Reiseveranstalter haftet für Verspätung beim Rückflug

Verschiebt sich bei einem pauschal gebuchten Urlaub der Rückflug derart, dass die Ankunft ungeplanter Weise erst nach Mitternacht des Abreisetages erfolgt, liegt ein Reisemangel vor. Die Betroffenen haben dann nicht nur Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Hotel- und Fahrkosten, sondern dürfen unter Umständen auch einen Anwalt mit der Rechtsverfolgung beauftragen, der vom säumigen Reiseunternehmen zu bezahlen ist. Darauf hat das Amtsgericht Duisburg bestanden (Az. 3 C» weiterlesen