22.05.2013
Rubrik: Sparten

Umweltschadenversicherung

Umweltschadenversicherung - Wenn die Natur leidet!

Umweltschadenversicherung - Wenn die Natur leidet!Foto: Versicherungsbote

Der 23. Mai gilt als „Internationaler Tag der biologischen Vielfalt“. Aber gibt es eine Versicherung, mit der man etwas für den Erhalt der biologischen Vielfalt tun kann? Zumindest indirekt, denn die sogenannte „Umweltschadenversicherung“ sichert Umweltschäden ab!

Die deutsche Natur ist reich an Flora und Fauna. „In Deutschland kommen nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 48.000 Tier-, ca. 10.300 Pflanzen- und ca. 14.400 Pilzarten vor. Diese biologische Vielfalt gilt es für die nachfolgenden Generationen zu bewahren“, sagte Prof. Beate Kessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, anlässlich des „Internationalen Tages der biologischen Vielfalt“. Ob Luchs oder Biene, Arnika oder Pfingstnelke: alles, was wächst, gedeiht und lebt, soll dem Menschen auch zukünftig erhalten bleiben. Das ist gar nicht so leicht, denn auch in der Bundesrepublik stehen viele Tier- und Pflanzenarten auf der roten Liste und sind vom Aussterben bedroht.

Damit der Mensch sorgsam mit der Natur umgeht, ist am 14.11.2007 das sogenannte Umweltschadengesetz (UschadG) als Umsetzung einer EU-Richtlinie in Kraft getreten. Es sieht eine komplett neue Haftung bei Umweltschäden vor, die für Privatpersonen durchaus Konsequenzen haben kann. Denn haftete früher in der Regel die Allgemeinheit für Verunreinigungen des Lebensraums, ist nun der Verursacher selbst in der Verantwortung. Er muss für Schäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten, natürlichen Lebensräumen (Biodiversität), Böden oder Gewässern aufkommen.

Das kann natürlich richtig teuer werden. Nicht nur ist der Verursacher verpflichtet, den Originalzustand der Landschaft wieder herzustellen (Primärsanierung). Er muss darüber hinaus auch alternative Sanierungen finanzieren, wenn die Herstellung des Originalzustandes nicht möglich ist (ergänzende Sanierung) und den zwischenzeitlichen Ausfall der natürlichen Funktionen eines Biosystems erstatten (Ausgleichssanierung). Läuft also Öl aus einem Heiztank und verschmutzt ein angrenzendes Wasserschutzgebiet oder Chemikalien schädigen den Boden, kann schnell ein fünf- bis sechsstelliger Betrag gezahlt werden müssen – vom Feuerwehreinsatz bis hin zur anschließenden Reinigung des Bodens!

Die Versicherungswirtschaft hat auf dieses Risiko reagiert und bietet bereits seit einigen Jahren sowohl im privaten als auch beruflichen Bereich eine sogenannte Umweltschadenversicherung an. Diese Verträge können als eigenständige Tarife abgeschlossen werden. Aber auch als ergänzender Leistungsbaustein von Sparten wie einer Privathaftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung, KFZ-Haftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung oder Gewerbehaftpflichtversicherung sind Umweltschadenversicherungen im Angebot. Die Versicherung ersetzt dann die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bis zur vertraglich vereinbarten Summe. Gut zu wissen, dass es einen Schutz für Luchs, Biene und Co. gibt!

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