12.12.2012
Rubrik: Vorsorge

Pflegeversicherung

Pflege-Zusatzversicherung mit Zulage



Am 01. Januar 2013 tritt das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft. Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung wird dann staatlich gefördert. Als Vorbild diente die Riester- Rente.

Der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung ist zukünftig für beinahe alle Bundesbürger möglich. Denn die Bundesregierung den Versicherungsunternehmen vorgeschrieben, dass sie niemanden aufgrund von Vorerkrankungen ausschließen dürfen. Lediglich minderjährige und bereits pflegebedürftige Personen dürfen keine solche Police zeichnen.

Das Gute daran ist: Der Staat belohnt die private Pflegevorsorge. Denn infolge der demografischen Entwicklung sind immer mehr Menschen auf fremde Hilfe angewiesen, so dass die Sozialkassen immer mehr Geld dafür ausgeben müssen. Hier soll die Eigenverantwortung zukünftig gestärkt werden. Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten gesetzlich Pflegeversicherte eine jährliche Förderung von 60 Euro, wenn sie mindestens einen Monatsbeitrag von 10 Euro entrichten. Um die Förderung zu erhalten, muss jedoch ähnlich der Riester-Rente ein Antrag gestellt werden.

Förderfähig sind alle Pflegeversicherungen, die ein Pflegegeld auszahlen, sobald die versicherte Person auf fremde Hilfe angewiesen ist und eine Pflegestufe erhält. Da die Versicherungen jedoch alle Personen aufnehmen müssen und deshalb keine Risikokalkulation vornehmen können, kann es sogar sein, dass „herkömmliche“ private Pflegeversicherungen preiswerter zu haben sind – auch ohne staatliche Förderung. Ein Beratungsgespräch kann helfen, das passende Angebot zu finden.

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