28.11.2012
Rubrik: Vorsorge

Pflegezusatzversicherung

Privater Pflegeschutz statt Pflegefalle



Eine aktuelle Pflegestudie der Bertelsmann Stiftung prognostiziert, dass in rund 18 Jahren etwa so viele Menschen pflegebedürftig sind, wie heute in Berlin leben. Rund 3,4 Millionen Bundesbürger sollen im Jahr 2030 auf fremde Hilfe angewiesen sein. Dem drohenden Pflegenotstand können Menschen mit einer privaten Pflegezusatzversicherung zuvorkommen.

Bei ihren Berechnungen gingen die Experten von der Annahme aus, dass im Jahr 2030 die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer 81 Jahre betragen wird, für Frauen sogar 85,7 Jahre. Speziell ältere Menschen sind aber von der Pflegebedürftigkeit überproportional betroffen. Da zugleich immer weniger Kinder geboren werden, drohen schon in naher Zukunft ernste Pflege-Engpässe, wenn die Alterung der Gesellschaft wie bisher fortschreitet. Laut Bertelsmann Stiftung muss sich Deutschland auf bis zu 500.000 fehlende Pflegekräfte einstellen.

Was kann man aber persönlich tun, um im Fall einer Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert zu sein? Hier bietet sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung an. Es gibt mehrere Möglichkeiten, mithilfe privater Vorsorge vorzubeugen:

Bei einer Pflegetagegeldversicherung bekommt der Versicherte für jeden Tag, an dem er pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe ausgezahlt. Das Geld kann dann für die Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst verwendet werden. Die Höhe des Pflegetagegeldes ist von der Pflegestufe abgängig. Doch 100 Prozent gibt es meist erst ab Pflegestufe 3. Der Vorteil dieser Versicherung: Eine Anpassung der Beiträge ist meist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Die Pflegekostenversicherung erstattet dem Versicherten -anteilig oder nach Abzug der Grundleistung- die verbleibenden Kosten im Pflegefall, welche nicht durch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung gedeckt sind. Die Zahlung erfolgt in der Regel unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe. Entscheidend sind dabei die Rechnungsbeiträge der Pflegepersonen, die man der Versicherung vorlegen muss, sowie das Urteil des Arztes. Für die Abrechnung sind deshalb alle Belege über die Pflegekosten aufzuheben.

Es gibt allerdings einen Nachteil der Pflegekostenversicherung. Gerade, wenn Angehörige einen Menschen pflegen und der Pflegebedürftige nicht von einer professionellen Institution wie etwa einem Altersheim betreut wird, ist der Kostennachweis schwer zu führen. Wer von seiner Familie betreut werden will, sollte deshalb lieber eine andere Pflegeversicherung abschließen.

Die Pflegerentenversicherung deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rentenzahlung ab. Je nach Hilfebedürftigkeit und Pflegestufe wird dabei eine laut Vertrag zugesicherte monatliche Rente ausgezahlt. Es spielt keine Rolle, für welche Pflegeleistung das Geld genutzt wird. Die Leistung kann oft auch als Todesfallleistung oder Altersrente ab dem 80. und 85. Lebensjahr erbracht werden. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den richtigen Pflegeschutz zu finden.

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