07.07.2014
Rubrik: Vorsorge

Alterssicherung

Mütterrente kommt später

Mütterrente kommt späterMehr Kleingeld ins Portemonnaie: Wer von der Mütterrente profitieren würde, muss sich noch gedulden.Foto: AlexanderStein@Pixabay.com

Die Bundesregierung hat eine Anhebung der Mütterrente beschlossen, um Erziehungszeiten bei der Rentenhöhe besser zu bewerten. Doch bevor die ersten Mütter davon profitieren können, müssen sie noch warten: die Deutsche Rentenversicherung ist mit der Umsetzung des Reformvorhabens überfordert.

Erziehungsleistungen bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sollen bei der Rente ihrer Mütter (und Väter) zukünftig stärker berücksichtigt werden. Dafür bekommen die Mütter zukünftig ein extra Jahr für die Kindererziehung auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Im Osten wird sich die Rente für die Betroffenen um 26,39 Euro im Monat erhöhen, im Westen um 28,61 Euro. Dies sieht das sogenannte RV-Leistungsverbesserungsgesetz der Großen Koalition vor.

Aber bevor die Mütter in den Genuss einer höheren Rente kommen, müssen sie sich noch eine Weile gedulden. Denn die Deutsche Rentenversicherung ist mit der Umsetzung der Mütterrente schlichtweg überfordert. Wegen der hohen Zahl an Betroffenen werde noch zusätzliche Zeit benötigt, um die neuen Rentenbescheide berechnen und verschicken zu können, erklärte Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung, im Gespräch mit der Rheinischen Post.

Wohl ab Spätsommer, spätestens jedoch Ende diesen Jahres sollen dann alle Mütter die höhere Rente auf ihrem Konto haben. Einen Antrag müssen die Ruheständler hierfür nicht stellen, wie die Rentenversicherung mitteilt: die Neuberechnung geschehe automatisch. Auch muss sich keiner Sorgen machen, sollte die höhere Rente nicht wie geplant am 01. Juli überwiesen werden. Wer die Erhöhung zu spät erhält, bekomme ausstehende Beträge rückwirkend ausgezahlt.

Die Erhöhung der Mütterrente steht jenem Elternteil zu, auf dessen Konto bereits ein Jahr für die Kindererziehung gutgeschrieben wurde. Diese Regelung ist zum Beispiel bei Scheidungskindern wichtig. Haben Väter etwa im Zuge einer Scheidung Rentenanwartschaften an ihre Ex-Frau abgegeben, gehen sie auch diesmal leer aus. Wer das ungerecht findet, kann eventuell vor einem Familiengericht den Versorgungsausgleich neu anfechten – zuvor sollten sich Betroffene aber von einem Anwalt beraten lassen.

Nachfolgende Generationen werden voraussichtlich mit niedrigeren Altersbezügen auskommen müssen, wie Rentenexperten warnen. Der Grund hierfür ist die Alterung der Bevölkerung sowie die damit verbundene Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent des Nettolohns in 2030. Da kann es nicht schaden, auch privat etwas auf die hohe Kante zu legen. Welche Vorsorgemöglichkeiten es für die Alterssicherung gibt, darüber klärt ein Beratungsgespräch auf.

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