17.02.2014
Rubrik: Vorsorge

Altersvorsorge

Nur 70 Prozent der Riester-Sparer erhalten staatliche Förderung

Nur 70 Prozent der Riester-Sparer erhalten staatliche FörderungFoto: CommandmentGalaxy@Pixabay.com

Die Bundesbürger lassen Geld liegen! Wie aus aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, nutzen nur etwas mehr als 70 Prozent der Riestersparer die staatliche Förderung. Oftmals ist es Unwissenheit, die zu Einbußen führt, denn staatliche Zuschüsse müssen regelmäßig beantragt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung hat neue Zahlen zur Riester-Zulagenförderung vorgelegt, und die Ergebnisse lassen aufhorchen. Zwar hatten im Jahr 2010 weit über 14.3 Millionen Menschen einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Aber nur knapp 10.238 Millionen Sparer ließen sich die staatliche Förderung auszahlen. Das verwundert, verschenken doch viele Menschen bares Geld. Aktuellere Zahlen liegen der Rentenversicherung noch nicht vor, da der Zeitraum für die Beantragung zwei Jahre beträgt.

Vertrag ruhend stellen statt kündigen

Warum aber verzichten die Sparer darauf, die ihnen zustehende Förderung mitzunehmen? Darüber gibt die Statistik leider keine Auskunft. Dennoch lassen sich anhand anderer Daten Gründe ableiten. Rund 18,6 Prozent der Riesterer haben laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihren Vertrag ruhend gestellt – entweder weil sie mit den Konditionen des Anbieters unzufrieden sind oder sich ihre Lebenssituation geändert hat.

Mitunter empfiehlt sich dann der Wechsel zu einem neuen Altersvorsorge-Anbieter. Dafür müssen aber zusätzliche Kosten eingerechnet werden. Im schlimmsten Fall will der Staat sämtliche Zulagen zurück, warnen die Verbraucherzentralen. Das betrifft sowohl die Gelder, die bereits auf das Riester-Konto geflossen sind, als auch die steuerliche Förderung.

Deshalb kann es sinnvoll sein, den Vertrag nicht zu kündigen und stattdessen beitragsfrei zu stellen. Der Vorteil: alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Eine Beitragsfreistellung funktioniert recht unkompliziert über einen Antrag beim Versicherungsanbieter: bis zur Fälligkeit muss der Sparer dann keine Beiträge mehr zahlen. Und trotzdem ist es erlaubt einen zweiten Riester-Vertrag abzuschließen, der bessere Konditionen bietet: Jedem Riester-Berechtigten sind zwei Verträge gestattet.

Alternativ lässt sich die Riester-Versicherung in einen geförderten Bank- oder Fondssparplan umwandeln. Auch dann bleiben alle Zulagen erhalten, die der Sparer bisher erhalten hat. Wichtig ist jedoch sich durchzurechnen, ob der Wechsel tatsächlich lohnt. Hier kann ein Beratungsgespräch helfen!

Viele Riester-Sparer vergessen Antrag

Aber es gibt noch einen anderen Grund, warum Riester-Sparer nicht die staatliche Förderung erhalten. Sie vergessen schlicht und einfach, dass man die staatlichen Zulagen jedes Mal neu beantragen muss. Wer den Antrag vergisst, verschenkt ebenfalls Geld und Steuervorteile!

Auch hier gibt es für vergessliche Seelen eine Lösung. Ein sogenannter „Dauerzulagenantrag“ muss nur einmal abgegeben werden und verlängert sich dann Jahr für Jahr selbst. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Auch mit solch einem Dauerantrag sollten freilich die Zahlen hin und wieder überprüft werden, ob die Fördervoraussetzungen noch vorliegen. Schon eine Gehaltserhöhung kann dies ändern. In diesem Jahr hat nur Anrecht auf die volle Förderung, wer mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommens aus dem Vorjahr einzahlt (abzüglich aller Zulagen).

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