14.09.2011
Rubrik: Markt
Abschleppkosten
Falsch parken, richtig zahlen
„Ey Mann, wo is’ mein Auto?“ - Mit diesem Film brachten Ashton Kutcher und Seann William Scott viele Kinobesucher zum lachen. Doch ganz so lustig ist diese Situation in der Realität nicht: Was tun, wenn das Auto abgeschleppt wurde?
Nichtsahnend kommt man zum vermeintlichen Parkplatz zurück und das Auto ist nicht mehr an Ort und Stelle. Was bleibt dem verunsichertem Autobesitzer nun anderes übrig, als sich an die Polizei zu wenden, bis er schließlich Gewissheit hat: Okay, das Auto wurde nicht geklaut. Es wurde „nur“ abgeschleppt. Warum spielt in diesem Moment keine Rolle. Das Heiligtum des Deutschen wurde erstmal nicht gestohlen - das ist die Hauptsache.
Doch auf dem Parkplatz des Abschleppunternehmens kommt oftmals das böse Erwachen. Denn dieses gibt das Auto erst nach der Zahlung der Abschleppkosten heraus. Auto gegen Bares – das muss vom Parksünder akzeptiert werden, denn der Inhaber des Parkplatzes hat bis zur Begleichung der Forderung ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug. Beim Preis sollte man dagegen aufpassen. Denn die Kosten liegen oftmals weit über dem ortsüblichen Satz. Dennoch gibt es in diesem Moment keine andere Option: Der Autohalter muss den Betrag erstmal zahlen, wenn er nicht zu Fuß den Nachhauseweg antreten will. Er sollte die Zahlung aber unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht machen und sich außerdem quittieren lassen. Ist die Gebühr deutlich höher als 120,00 €, dann sollte man einen Rechtsanwalt zu Rate bitten. Verwahrungskosten von 10,00 pro Tag sind als Aufpreis zu den Abschleppkosten angemessen.
Grundsätzlich sollte man bereits bei der Parkplatzsuche die Augen offen halten. Denn oft erspart ein etwas längerer Fußweg den Strafzettel oder gar das Abschleppen. Das Abschleppunternehmen sitzt dabei einfach am längeren Hebel. Selbst wenn das Abschleppfahrzeug bereits vor Ort ist und der Halter das Auto noch wegfährt, ist eine Gebühr an das Abschleppunternehmen und die Stadtkasse fällig. Die Regel ist einfach: Wer mit seinem KFZ verbotswidrig parkt und dadurch andere behindert, muss davon ausgehen, dass sein Fahrzeug umgesetzt oder abgeschleppt wird. Kommt es doch einmal zu Streitigkeiten mit der Politesse oder dem Abschleppunternehmen, dann ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich.
Keine Kommentare
Es sind noch keine Kommentare vorhanden.
Schreiben Sie den Ersten.