26.08.2011
Rubrik: Markt

Tierhalter

Wenn der Hund zum Rowdy wird

Sie heißen Rex, Brutus oder Beethoven. Ein Hund ist ein treuer Gefährte oder wie es einer der bekanntesten deutschen Schauspieler, Heinz Rühmann, einmal sagte "Man kann auch ohne Hund leben, aber es lohnt sich nicht." Dieser Weisheit werden viele Menschen zustimmen. Was aber, wenn aus dem geliebten Hund für Nachbars der Kläffer von nebenan wird und den nachbarschaftlichen Frieden stört?



Grundlegend kann man zwar keinem Hund die Uhr beibringen. Dennoch urteilte das Landgericht Mainz (Az.: 6 S 87/94), dass der Hund im betreffenden Fall zwischen 22 Uhr abends und sieben Uhr morgens sowie zwischen 13 und 15 Uhr nicht durch übermäßiges Hundegebell die Nachbarn stören dürfe.

Auf dem Lande kommt das Gebell eines Hundes meist vom Nachbargrundstück und damit aus etwas weiterer Entfernung. Ein Hund in der Nachbarwohnung kann da schon unangenehmer sein. Bringt Bello hier den Nachbarn um den Schlaf oder um die Nerven, dann kann sogar eine Mietminderung gefordert werden. In extremen Fällen sind auch Vermieter dem nicht schutzlos ausgeliefert. Kann der Mieter seinem vierbeinigen Freund keine Manieren beibringen, so hat der Vermieter die Möglichkeit ihn kurzfristig zu kündigen. Ist der Hundehalter uneinsichtig oder gelingt es ihm nicht, seinem Vierbeiner Manieren beizubringen, hat der Vermieter die Möglichkeit, den Kläffer samt Herrchen kurzfristig vor die Tür zu setzen.

In den Standardmietverträgen ist die Haustierhaltung oft erlaubt. Man sollte sich dennoch vorher mit dem Vermieter in Verbindung setzen, ob zum Beispiel eine Schlange oder eine Vogelspinne erlaubt sind. Denn hier kann es schnell zu Missverständnissen kommen. Auch wenn die Haltung von Katzen grundlegend vom Mieter erlaubt ist, ist dies kein Freifahrtschein für eine Katzenzucht. So entschied das Landgerichts Aurich (Az.: 1 S 275/09) gegen einen Mieter, weil dieser 15 Katzen in der Wohnung gehalten hatte. Der Vermieter hatte die Kündigung der Wohnung gefordert und Recht bekommen.

Auf dem Bauernhof möchte man so manches mal Nachbars Hahn den Hals umdrehen, wenn dieser in aller Herrgottsfrühe auf den Misthaufen steigt und beginnt zu krähen. Hier scheiden sich aber die Geister. Während das Landgericht Hildesheim (Az. 7 S 541/89) befand, dass es sich beim Krähen des Hahns um eine unzumutbare Belästigung handelt, so hielten die Richter des Landgerichts Kleve (Az.: 6 S 311/88) Hahnenschrei in ihrem ländlichen Zuständigkeitsbereichs auch schon vor 3 Uhr morgens für durchaus zumutbar.

Jeder sollte sich bei der Anschaffung von Haustieren vor Augen führen, ob er dem Tier eine artgerechte Umgebung bieten kann. So sollte Hund und Katze im Stadtgebiet reichlich Platz und Zeit zum Auslauf gegeben sein. Bei Problemen mit dem Hund kann eine Hundeschule mit Rat und Tat Beiseite stehen und den Hund optimal erziehen. Wer dennoch Ärger mit dem Nachbarn oder mit dem Vermieter hat, sollte sich erstmal mit dem Gegenüber verständigen. Vielleicht ist im Dialog schon eine akzeptable Lösung zu finden. Auch Mediatoren können diesbezüglich beim Streit mit dem Nachbarn helfen. Dieser Service wird seit einigen Jahren von Rechtsanwälten angeboten und von vielen Rechtsschutzversicherungen übernommen. Generell ist diese Lösung empfehlenswert. Denn Prozesskosten können schnell in die Höhe schießen. Gerade wenn der Nachbar oder der Vermieter es drauf ankommen lässt, vor Gericht zieht und man sich eigentlich im Recht wähnt, dann ist guter Rat oftmals nicht billig.

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