19.08.2011
Rubrik: Markt

Familienversicherung

Gut versichert in die Ehe

Jedes Jahr trauen sich 375 000 Paare in Deutschland und schließen den Bund fürs Leben. Wer bis dahin keine gemeinsame Wohnung hatte und nun mit seinem Partner zusammenzieht, steht spätestens jetzt vor ein paar entscheidenden Fragen. Es wird Diskussionen zur Einrichtung geben, verbunden mit einem Marathon aus Möbelhausbesuchen. Und mancher frühere Junggeselle fragt sich: wird es die Frau akzeptieren, dass ich meine Fußballwimpel an der Wohnzimmerwand befestigen will?



Aber nicht nur auf der Einrichtungsebene sollte man kommunizieren, sondern sich auch über den Versicherungsschutz Gedanken machen. Denn viele Versicherungen bieten Verträge an, der es Partnern erlaubt, sich preisgünstig gemeinsam abzusichern.

Hausratversicherung: eine für beide!

So empfiehlt es sich, die neue Wohnung mit einer Hausratversicherung zu schützen. Wenn nun aber beide Partner bereits einen eigenen Vertrag besitzen? Damit im Schadensfall keine Probleme entstehen, empfiehlt es sich beim Einzug in eine gemeinsame Wohnung die jüngere beider Policen zu kündigen, was in diesem Fall kein Problem darstellen sollte. Natürlich muss auch die Versicherung über einen Wohnortwechsel informiert werden, errechnet sich doch der zu zahlende Beitrag nach Gefahrenklassen innerhalb von Postleitzahlengebieten – und schon wenige Straßen können einen entscheidenden Preisunterschied bedeuten.

Hat man sich für einen Anbieter entschieden, ist es wichtig die Höhe der neuen gemeinsamen Versicherungssumme zu klären. Denn keinesfalls sollte man unterversichert sein, wenn sich der Hausrat nahezu verdoppelt. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, wird im Schadensfall nur anteilig geleistet. Mittlerweile gibt es aber Verträge, die einen Unterversicherungsverzicht einschließen. Zu empfehlen ist für die Hausratversicherung eine Versicherungssumme von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter.

Haftpflicht – einzeln oder im Doppel?

Die gleiche Problematik stellt sich bei der Haftpflichtversicherung. Wenn bereits zwei Verträge existieren, sollte man prüfen, ob eine typische Single- oder eine Familienhaftpflichtversicherung vorliegt. Single-Versicherungen können gegebenenfalls erweitert werden, sehen jedoch in der Regel vor, dass nur eine Person Versicherungsschutz genießt. Bei Familienversicherungen muss lediglich der Partner mit in den Vertrag aufgenommen werden.

Auch bei doppelt vorhandenen Rechtsschutzversicherungen ist Vorsicht geboten. Hier lohnt sich ein Vergleich des Leistungsumfangs. Es empfiehlt sich, den Vertrag mit den geringeren Leistungen zu kündigen.

Soll der Lebenspartner bei Lebens- und privaten Rentenversicherungen als Bezugsberechtigter eingetragen werden, so dass er im Todesfall die Versicherungssumme bekommt, so ist dies schnellstmöglich bei der Versicherung zu melden. Sonst steht im Extremfall die Witwe ohne Geld da und die Partnerin aus erster Ehe freut sich über das Erbe. Vor allem wenn Kinder vorhanden sind, sollte dies sauber geklärt sein. So sind spätere Erbstreitigkeiten von vornherein vermeidbar. Und wer bis dato keine Lebensversicherung hatte, sollte spätestens jetzt über eine Risikolebensversicherung nachdenken, damit der Partner optimal abgesichert ist.

Für alle vorhandenen Versicherungen gilt stets, dass man den Versicherer schnellstmöglich über die neue Adresse und den neuen Lebensstand informiert. Bei vielen Versicherern ist ein Familienrabatt möglich. So kann man beim Zusammenlegen der Versicherungen zusätzlich Geld sparen.

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