17.08.2011
Rubrik: Markt

Mietnomaden

Wohnen für lau?

Für viele Deutsche ist das Investieren in Immobilien die sicherste Form der Anlage. Das Prinzip scheint einfach. Man kaufe ein Haus, renoviere es gegebenenfalls und vermiete es. Nach ein paar Jahren haben sich die Investitionen amortisiert und die Mieteinnahmen kommen pünktlich auf das Konto.



Vor allem im Fernsehen wurde in letzter Zeit immer wieder über ein großes Risiko für die Vermieterschaft thematisiert: Mietnomaden. In manchen Fällen zahlen sie nur die ersten, meist jedoch gar keine Mieten. Nach einer gewissen Zeit, teilweise nach Jahren, ziehen sie aus und suchen sich die nächste Wohnung. Dabei wird oft eine verwüstete und heruntergewirtschaftete Wohnung hinterlassen. Auf den Räumungs- und Renovierungskosten bleibt der Vermieter sitzen.

Das dies kein Einzelfall ist, bestätigt eine aktuelle Studie der Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld. Vor allem private Vermieter werden Opfer von Mietbetrügern. In einer Onlineumfrage wurden insgesamt 1350 Fälle, über die letzten Jahre verteilt, protokolliert. Davon betrafen 426 Fälle reine Mietnomaden. Die restlichen Fälle kamen durch falsche Finanzplanung der Mieter zustande, etwa den plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes und den damit verbundenen finanziellen Engpässen. 45 % der betroffenen Vermieter gaben an, dass ihre Schäden 5.000 Euro nicht überstiegen haben; die Schäden weiterer 30 % blieben deren Angaben zufolge unter 10.000 Euro.

Mietbetrug betrifft alle Schichten

Dabei ist der typische Mietnomade keinesfalls ein Sozialfall. Vielmehr kommt er, augenscheinlich, aus gutem Hause, fährt ein gutes Auto und hat ein ordentliches Einkommen. Doch meist trügt der Schein, ist der potentielle Mieter ein Blender und kommt oft auch mit falschen Bonitätsnachweisen daher.

Wenn es dann zu Mietrückständen kommt, warten viele Vermieter zu lange, ehe eine Kündigung ausgesprochen wird. Dadurch geht viel Geld verloren. In den meisten Fällen endet der Horror mit einer Räumungsklage, einer verwahrlosten Wohnung und einem Berg von Kosten.

Doch es muss nicht so weit kommen. Denn auch hier kann der Vermieter Vorsorge treffen. Zwingend sollte sich jeder Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, eine Selbstauskunft, eine Kopie des Personalausweises und einen Gehaltsnachweis vom potentiellen Mieter geben lassen. Zudem könnte man eine Schufa-Auskunft verlangen.

Versicherungsschutz gegen Mietausfälle

Selbst wenn diese Absicherungen im Vorfeld alle positiv verlaufen sind, ist das aber noch kein 100%iger Schutz. Ein Restrisiko besteht auch dann noch. Für diesen Fall gibt es mittlerweile zwei Möglichkeiten sich abzusichern. Zum einen kann der Vermieter einen Factoringvertrag abschließen. Dabei wird die Mietforderung verkauft. Gegen einen kleinen Prozentsatz der Mieteinnahmen der an die Factoringgesellschaft abgegeben wird, zahlt diese bei Mietausfall innerhalb von vier Wochen die volle Miete. Zum anderen gibt es mittlerweile Mietrückstandsversicherungen, die in die Gebäudeversicherung mit eingeschlossen werden können.

Voraussetzung, dass die Versicherung im Schadensfall leistet, sind die Abmahnung des Mieters, sowie eine erfolgreiche Klage gegen Selbigen. Ohne Rechtstitel leisten die Versicherungen nicht, da sie sich ebenfalls vor Betrügern schützen wollen.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Drei-Tage-Kurier  Allgemeines 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.