10.08.2011
Rubrik: Markt

Erster Schultag

ABC-Schützen richtig versichert

Derzeit fiebern viele baldige Erstklässler aufgeregt dem ersten Schultag entgegen. Während die zukünftigen ABC-Schützen voller Vorfreude auf die Schulzeit blicken, überlegen Eltern wie sie ihre Kinder am sichersten ins Schulleben schicken. Denn trotz besonderer Rücksicht der Autofahrer lassen sich Unfälle mit den unerfahrenen Verkehrsanfängern nicht immer vermeiden.



Der Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Hartmuth Wrocklage, warnt deshalb: "Versicherungsvermittler wittern das Geschäft mit den besorgten Eltern. Die sollten aber keine unnötigen Versicherungen in die Schultüte tun, sondern sich auf die wichtigen Policen konzentrieren."

Absicherung während der Schulzeit

Prinzipiell sind alle Schüler während der Schulzeit durch die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) abgesichert. Das gleiche gilt für den Weg zur Schule und den Heimweg. Verletzt sich ein Kind zum Beispiel beim Fußballspielen in der großen Pause, dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für finanzielle Folgen auf.

Absicherung in der Freizeit

In der Freizeit sind die Kinder dagegen nicht automatisch versichert. Wer auch hier sein Kind in gewissem Maße schützen möchte, kann eine private Unfallversicherung abschließen. "Keinesfalls empfehlenswert ist eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Denn eine "Versicherung zum Nulltarif" existiert nicht. Am Ende gibt es nur die zusätzlich zu den Versicherungsbeiträgen gezahlten Sparanteile zurück und das mit schlechter Verzinsung." erläutert Wrocklage.

Als zusätzlichen Schutz zur privaten Unfallversicherung ist eine Kinderinvaliditätsversicherung möglich. Sie springt nicht nur nach einem Unfall, sondern auch im Falle einer krankheitsbedingten Invalidität ein.

Kinder im Straßenverkehr

Ist ein Kind, durch eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr, Verursacher eines Verkehrsunfalls, brauchen sich Eltern keine Gedanken über einen eventuellen finanziellen Rechtsanspruch machen. Gesetzmäßig sind Kinder bis zu Ihrem vollendeten 7. Lebensjahr nicht deliktfähig. Im Straßenverkehr sogar bis zum 10. Lebensjahr. Hierfür rät Wrocklage: "Eltern sollten Forderungen des Unfallgegners nicht nachgeben, sondern ihren Privathaftpflichtversicherer einschalten. Der prüft die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche nötigenfalls vor Gericht ab."

Eltern, die diesbezüglich auf absolute Absicherung setzen, empfiehlt Wrocklage bei Ihrer Privathaftpflicht darauf zu achten, dass die Privathaftpflichtversicherung auch für Schäden durch deliktunfähige Kinder leistet. Dieser gesonderte Schutz ist meist gegen einen Beitragszuschlag möglich.

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