Artikel zum Thema: Umsatzsteuer
10.07.2013
Senioren-Wohnstifte müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Weil der Großteil der dort betreuten Senioren ohne Pflegestufe ist, sind die Erlöse eines Altenwohnheims noch lange nicht einer Umsatzsteuersatz zu unterwerfen.» weiterlesen