Artikel zum Thema: Grabpflege

05.09.2013

Urteil

Steuern - Grabpflege ist nicht absetzbar

Die Kosten für Grabpflege kann nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Wer den Grabstein seiner verstorbenen Frau reinigen und richten lässt, kann die Kosten dafür nicht als Handwerksleistungen von seiner Einkommenssteuer absetzen.» weiterlesen