Artikel zum Thema: Einkommensteuer

20.06.2013

Steuern

Einkommensteuer - Tierarztrechnungen können nicht abgesetzt werden

Nach dem Einkommensteuergesetz können für haushaltsnahe Dienstleistungen jährlich maximal 4.000 Euro von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Honorare oder Tierarztrechnungen, die ein Tierarzt für seine Tätigkeiten verlangt, zählen nicht dazu.» weiterlesen