Haftpflichtversicherung
Auf den Hund gekommen - aber sicher!
Am Donnerstag wurde der Welttag des Hundes gefeiert. Wer noch ein nachträgliches Geschenk für seinen vierbeinigen Freund sucht und sich ebenfalls beschenken will, der kann eine Tierhaftpflichtversicherung für seinen Gefährten abschließen. In einigen Bundesländern ist eine entsprechende Police sogar Pflicht!
Deutschland ist auf den Hund gekommen! Rund 5,3 Millionen Vierbeiner mit feuchter Schnauze leben derzeit in der Bundesrepublik, vom kleinen Schoßhündchen bis zum bulligen Terrier. Weil die treuen Gefährten auch in anderen Teilen der Welt sehr beliebt sind, wird jedes Jahr zum 10. Oktober der „Welttag des Hundes“ gefeiert. Am Donnerstag war es wieder soweit – nicht wenige Besitzer legten ihrem Hund ein extra Leckerli in den Napf.
Aber so ein temperamentvolles Tier kann auch viel Schaden anrichten. Mehrere Bundesländer haben deshalb bereits eine Haftpflicht für Hunde eingeführt. In Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hamburg darf kein Wuffi auf die Straße, der nicht über eine Tierhaftpflichtversicherung verfügt. Das gilt übrigens auch für kleine Hunde, die selbst vor einer Katze Reißaus nehmen würden. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft.
Doch selbst in Bundesländern ohne gesetzlichen Zwang sollten Hundehalter über den Abschluss eines entsprechenden Haftpflichtvertrages nachdenken. Man stelle sich vor, der Hund rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall – wird dabei eine Person verletzt, kann der Schaden schnell 100.000 Euro übersteigen. Und auch, wenn das sonst so brave Tier einen Passanten beißt, weil dieser sich dem Hund von hinten nähert und ihn erschreckt, kann es richtig teuer werden. In beiden Fällen haftet der Hundehalter für das Verhalten seines Schützlings, wie aus Paragraph 833 des Bundesgesetzbuches hervorgeht.
Wer einen Kampfhund besitzt, muss diesen übrigens extra versichern. Eine einfache Tierhaftpflicht langt hierfür nicht aus, da kann der Bullterrier oder Mastiff noch so ein liebenswerter Gefährte sein. In der Regel verlangen die Versicherer einen Aufpreis, wenn ein Kampfhund versichert werden soll. Doch häufig ist das kein Problem, denn die Rasse wird schon beim Antrag auf eine Versicherung abgefragt und entsprechend eingeordnet. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!
Es sind noch keine Kommentare vorhanden.
Schreiben Sie den Ersten.