28.12.2011
Rubrik: Sparten

Unternehmen

Vorsorgen ist besser als Pleitegehen: Gegen Zahlungsausfall absichern!

Eine schlechte Zahlungsmoral der Kunden kann Unternehmer in den Ruin treiben. Auch im neuen Jahr wird sich daran wenig ändern. Im Dezember warnte unter anderem die Europäische Zentralbank EZB vor einer Welle von Forderungsausfällen, wenn sich die Euro-Krise weiter zuspitzen sollte.



Besonders Freiberufler kann ein Forderungsausfall schnell an den Rand der finanziellen Belastbarkeit bringen, werden doch Krisensignale bei Kunden in der Hoffnung auf Folgeaufträge und gute Geschäftsbeziehungen oft übersehen. So gehen Schätzungen davon aus, dass ein Drittel aller Konkurse von mittelständischen Unternehmen auch auf Zahlungsausfälle zurückzuführen sind. Zwar hat sich die Lage in Deutschland gegenüber den Vorjahren deutlich verbessert. Laut der Herbst-Umfrage einer Auskunftei mussten in 2011 nur 8,9 Prozent aller befragten Mittelständler Verluste auf Forderungen verschmerzen. Aber eine unbeglichene Rechnung kann den Traum vom eigenen Unternehmen schnell begraben!

Deshalb empfiehlt es sich gerade für unerfahrene Unternehmer und Existenzgründer, bereits im Vorfeld einige Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. So sollte sich ein Unternehmer die Frage stellen, wie viel Prozent der Umsatzerlöse oder Deckungsaufträge von wie viel Prozent der Kunden abhängen. So lassen sich all jene Auftraggeber ausfindig machen, deren Zahlungsunfähigkeit geschäftskritische Auswirkungen haben kann. Wenn Zahlungsausfälle dieser Kunden nicht innerhalb des eigenen Kreditrahmens abgefangen werden, ist zumindest erhöhte Vorsicht geboten!

Zudem lassen sich einige Krisensignale identifizieren, die auf finanzielle Probleme des Geschäftspartners hinweisen können. Ändert der Kunde sein Zahlungsverhalten? Gibt er eine neue Bankverbindung und eine andere Zahlungsart an? Wurden Zahlungsziele überschritten? Bei Firmen kann zudem ein häufiger Wechsel von Ansprechpartnern und Firmenadressen sowie der Übergang zur Kurzarbeit ein Krisenindikator sein. Dies bedeutet freilich nicht, dass ein Unternehmer fortan seinen Geschäftskunden mit Misstrauen begegnen soll. Aber im Zweifelsfall empfiehlt es sich eine Zahlung per Vorkasse zu vereinbaren oder Eigentumsvorbehalte anzumelden. Bei vertragswidrigen Teilzahlungen des Kunden muss zudem konsequent ein Mahnwesen angewendet werden, um nicht auf Forderungen sitzenzubleiben!

Versicherungsgesellschaften bieten zusätzlich sogenannte „Forderungsausfallversicherungen“ an, mit denen sich ein Unternehmer gegen Zahlungsausfälle wappnen kann. Ein Versicherungsvermittler ist gern behilflich, den passenden Vertrag für das eigene Unternehmen zu finden.

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