Artikel zum Thema: Rückruf
16.08.2013
Sommerferien oder die persönliche Zeit zur Erholung hat sich jeder verdient. Damit das auch klappt, muss der Angestellte in dieser Zeit nicht unbedingt für seinen Arbeitgeber erreichbar sein. Auch darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten nicht einfach aus dem genehmigten Urlaub zurückholen. Als Ausnahme gilt nur der Extremfall.» weiterlesen