Artikel zum Thema: Leasing

20.08.2013

Autokauf

Steuerfrei: Schadensnachzahlungen bei Leasingfahrzeugen

Schadensnachzahlungen sind für Autohäuser steuerfrei und muss bei Zahlungen wegen Schäden am Leasingfahrzeug keine Umsatzsteuer abführen. Stellt ein Autohaus seinen Kunden bei der Rücknahme eines Leasingfahrzeugs üblicherweise diverse Schäden in Rechnung, die aus einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des Autos herrühren, muss es diese Zahlungen nicht als Zusatzeinnahmen versteuern.» weiterlesen