Artikel zum Thema: Leasing
20.08.2013
Schadensnachzahlungen sind für Autohäuser steuerfrei und muss bei Zahlungen wegen Schäden am Leasingfahrzeug keine Umsatzsteuer abführen. Stellt ein Autohaus seinen Kunden bei der Rücknahme eines Leasingfahrzeugs üblicherweise diverse Schäden in Rechnung, die aus einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des Autos herrühren, muss es diese Zahlungen nicht als Zusatzeinnahmen versteuern.» weiterlesen