Artikel zum Thema: Grundstück

12.07.2014

OLG Oldenburg

Private Haftpflichtversicherung muss für versehentlich gefällte Bäume zahlen

Private Haftpflichtversicherung muss für versehentlich gefällte Bäume zahlen

Muss die private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen, wenn man versehentlich die Bäume auf einem fremden Grundstück fällt? Das Oberlandesgericht in Oldenburg hat jetzt entschieden: ja, in diesem Fall muss der Versicherer den Schaden ersetzen.» weiterlesen