Artikel zum Thema: Gebrauchtwagen

07.09.2013

Bundesgerichtshof

Vorbesitzer muss Gebrauchtwagen mit verschwiegenen Unfall zurückzunehmen

Unfallschäden dürfen beim Verkauf des Autos nicht verschwiegen werden. Wird der verschwiegene Unfall und die Schäden entdeckt, haftet der Vorbesitzer und muss sein Altfahrzeug zurückzunehmen.» weiterlesen