Artikel zum Thema: Fahrzeughalter

27.07.2013

Urteil

Halter des verunglückten Fahrzeugs muss Räumungskosten tragen

Nach einem Autounfall kann eine Gemeinde dem verunglückten Fahrzeughalter die gesamten Kosten in Rechnung stellen, die beim Einsatz ihrer Feuerwehr an Ort und Stelle entstanden sind. Auch wenn ein Teil der Aufräumarbeiten von einem privaten Unternehmen durchgeführt wurde.» weiterlesen