Artikel zum Thema: Brand
25.07.2013
Von einem betriebsbereiten Kraftwagen geht immer eine Gefahr für den übrigen Verkehr aus. Selbst wenn er fern des öffentlichen Straßenraums in einer privaten Tiefgarage geparkt wurde. Kommt es dort zu einem Brand weiterer Fahrzeuge, der seinen Ursprung in dem abgestellten Auto genommen hat, muss dessen Halter für den Gesamtschaden haften. Das hat das Landgericht Karlsruhe klargestellt (Az. 9 S 319/12).» weiterlesen