Artikel zum Thema: Brand

25.07.2013

Urteil

Feuer in der Tiefgarage - Halter von abgestelltem Auto haftet

Von einem betriebsbereiten Kraftwagen geht immer eine Gefahr für den übrigen Verkehr aus. Selbst wenn er fern des öffentlichen Straßenraums in einer privaten Tiefgarage geparkt wurde. Kommt es dort zu einem Brand weiterer Fahrzeuge, der seinen Ursprung in dem abgestellten Auto genommen hat, muss dessen Halter für den Gesamtschaden haften. Das hat das Landgericht Karlsruhe klargestellt (Az. 9 S 319/12).» weiterlesen