Artikel zum Thema: Begriffe
10.07.2013
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Versicherungsbegriffe
Benzinklausel - Leistung in der Privathaftpflicht ausgeschlossen!
Eine sogenannte Benzinklausel ist in der Regel in Privathaftpflichtversicherungen enthalten. Mit dieser Ausschlussklausel legen die Versicherungen fest, dass sie keine Leistung erbringen müssen, wenn der Schaden beim Gebrauch eines motorisierten Fahrzeuges eintritt. So soll vermieden werden, dass die Privathaftpflichtversicherung für Fälle einspringen muss, bei denen eigentlich die Kfz-Versicherung zahlt.» weiterlesen14.05.2012
Bundesrat
„Kalte Progression“ - Wenn sich mit dem Lohn auch die Steuerzahlung erhöht
Eine sogenannte Benzinklausel ist in der Regel in Privathaftpflichtversicherungen enthalten. Mit dieser Ausschlussklausel legen die Versicherungen fest, dass sie keine Leistung erbringen müssen, wenn der Schaden beim Gebrauch eines motorisierten Fahrzeuges eintritt. So soll vermieden werden, dass die Privathaftpflichtversicherung für Fälle einspringen muss, bei denen eigentlich die Kfz-Versicherung zahlt.» weiterlesen13.04.2011